Wahre Kriminalfälle
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Der Fall als solcher

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Der Fall als solcher - Seite 3 Empty Re: Der Fall als solcher

Beitrag von pfiffi Di Apr 01, 2014 10:12 am

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Lärmstörungen, die von einer behinderten Person ausgehen, muss man nach allgemeiner Rechtsprechung hinnehmen (das ist ja überwiegend auch richtig so). Nun spricht das Urteil deutlich von schlechter Schallisolierung der Reihenhäuser. Diese schlechte Schallisolierung wurde indessen von der Familie Darsow in Zweifel gezogen. Hier wird wohl ein Schallgutachten nötig sein. Derzeit klärt sich mir dieser Punkt noch nicht. Sollte das Schallgutachten aufzeigen, dass die Häuser gut schallisoliert waren, wäre dem Urteil bereits ein wesentliches Standbein entzogen. Nach meiner laienhaften Rechtsauffassung wäre ein solches Schallgutachten auch eine neue Tatsache, die die Wiederaufnahme ermöglichen sollte. Im übrigen gibt es relativ preiswerte Lärmdämmmaßnahmen speziell auch für Reihenhäuser. Das Gericht selber stellt fest, dass Darsow ein penibler Mann ist, der zunächst alle Möglichkeiten recherchieren würde. Warum gibt es dann kein Surfprotokoll, das ihn bei der Recherche nach lärmdämmenden Maßnahmen zeigt? Und: man muss Mark Beneke nicht kritiklos lieben. Aber eine voll aufgedrehte Stereoanlage, und dann hört man nichts...das ist schon mal eine Duftmarke. Gab es im Prozess dazu eigentlich einen Ortstermin?

Lärmstörungen nachts um 4 durch eine 'gesunde' Person muss man nach ständiger Rechtsprechung nicht hinnehmen. Warum hat Andreas Darsow, der doch ein so penibler Mann war, so kontrolliert, der ständig alles recherchierte, sich hierüber nicht informiert, nie eine Rechtsberatung aufgesucht, wenn er angeblich so massiv durch Herrn Toll beeinträchtigt war? Ein ständiges „Ramentern“ des Herrn Toll nachts um 4 hätte Darsow sehr wohl Möglichkeiten an die Hand gegeben, gegen Herrn Toll rechtlich vorzugehen, ihn, den Toll, auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen oä. Wie häufig wurde von Herrn Darsow nach der Eskalation 2001 – 8 Jahre vor der Tat – die Polizei gerufen? Nicht ein mal mehr! Warum nicht? Die Belästigung soll doch erheblich gewesen sein, und gegen Lärmbelästigung nachts um 4 Uhr durch Herrn Toll hätte man sehr wohl vorgehen können. Warum keine Klage, kein Unterlassungsbegehren? Warum greift ein Familienvater da lieber zur Waffe und stürzt damit ja zwei familien ins Unglück? Es erschließt sich mir nicht.

Eine wirkliche und erhebliche Lärmbelästigung über Jahre hinweg könnte ein Motiv sein, richtig...aber ich vermisse da nach 2001/02 alle Versuche milderer Lösungsmöglichkeiten, keine Lärmdämmung, kein Gang zum Anwalt, nichts.

Der zeuge Z*** soll in der verhandlung von „regelmäßigen“ Lärmbelästigungen berichtet haben. Seine öffentlichen Bekundungen lauten aber ganz anders. Das ist aufzuklären.

Unstreitig ist: Der Sysadmin in Darsows Firma war ein sog. „Waffennarr“ – ich stelle das mal wertfrei so fest. Unstreitig hat er auch vom Arbeitsrechner aus massiv Waffensites angesurft. Unstreitig hat er versucht, diese Surfereien zu verbergen, indem er auf seinem Rechner Dateien in einem erheblichen Umfang gelöscht hat – mit anderen Worten: Unstreitig hat er Beweismaterial manipuliert bzw zu manipulieren versucht, und zwar massiv. (Mit Sicherheit nicht deswegen, weil er selber etwa in die Tat involviert wäre – das können wir ausschließen - , sondern einfach, weil er Angst hatte vor arbeitsrechtlichen oä Konsequenzen.) Dass das Gericht über diesen Sachverhalt, der ihm ja bekannt war, einfach so hinweg geht, erlaube ich mir erstaunlich zu nennen. Ein mögliches Ansurfen der Site durch den Sysadmin ist keineswegs unplausibel, weil Darsows Rechner, wie so häufig in kleineren Firmen mit ungenügender IT-Sicherheitspolitik, letztlich de facto ein offener Rechner für jedermann war. Jeder dort kannte das (zweistellige! sic!) Passwort eines jeden anderen. Die seitenlangen subtilen Ausführungen des Urteils über IT-Technik sind interessant, hier aber völlig unerheblich. Jeder, auch und gerade der Admin, hätte auf Darsows Rechner die Site ansurfen können – in aller Unschuld. Einfach, indem er in den leeren Raum geht und, ggfls war der Rechner noch auf Darsow angemeldet, dort dann schnell etwas surft und ausdruckt. Die Timeline zeigt, dass es ein Zeitfenster gab, in dem dies sehr gut möglich war. Der Ausdruck kann im Widerspruch zum Urteil Darsow mitnichten eindeutig zugeordnet werden. Es gibt andere, und zwar keineswegs abenteuerliche, Erklärungen dafür.

Das Gericht konnte nicht feststellen, wo und wie Andreas Darsow sich die Waffe besorgt hat. Nach aller kriminologischer Erfahrung muss man, wenn man sich eine Waffe besorgt, in irgend einer Form Kontakte ins kriminelle Millieu haben/angeknüpft haben. Vereinfacht gesagt: Einfach nur auf der Reeperbahn in eine Spelunke gehen und mal fragen ist da wenig zielführend. Man muss in dem Millieu schon „Vertrauen“ generiert haben. Bei Andreas Darsow haben die Ermittlungen hierzu nichts ergeben. Kein Surfen nach „Waffe illegal“ oä, nichts.

Das Gericht findet es offenkundig verdächtig, dass Darsow sich am 3. Mai nach einem Anwalt erkundigte. Am 1. Mai musste Andreas Darsow eine DNA-Probe abgeben. Ich würde mich dann auch informieren. Desgleichen sei sein googlen nach Spürhunden u.ä. verdächtig (Auch Gerry McCann hat bekanntlich nach Leichenhunden gegoogelt). Das ist, wie jeder Kriminologe dartun kann, das völlig normales Verhalten eines Unschuldigen, der sieht, wie sich das Netz aus Scheinbeweisen immer enger um ihn zuzieht. Ein schuldiger Andreas Darsow, penibel, wie er sein soll, hätte das eher im Vorwege geklärt.

Das FBI verzichtet inzwischen aus sehr guten Gründen fast völlig auf Schmauchspuren. Ich verweise auf den einschlägigen Wiki-Link. https://de.wikipedia.org/wiki/Schmauch

Das Urteil führt – an dieser Stelle zutreffend und überzeugend – an, dass die Tat Darsow eigentlich wesensfremd sei. Dann aber würde Andreas Darsow eben nur das sozusagen „nötigste“ tun, nämlich Herrn Toll, höchstens noch Frau Toll dazu, töten. Die (versuchte) Tötung der kranken Tochter würde für Andreas Darsow keinen Sinn machen. Sein „Problem“ war vorher gelöst, die kranke Tochter würde definitiv nicht alleine im Haus wohnen bleiben. Sie macht Sinn bei
- Erbstreitigkeiten (gesetzliche Erbfolge)
- Tötung aus einem kriminellen Millieu heraus („keine Zeugen“, ggfls wusste der Täter gar nicht, dass die Tochter behindert war)
- krankhaftem Serientäter

Wie der User Aberdeen ausgeführt hat, ist Pistoelnschießen nicht ohne. Dafür muss man sich schon etwas „Einschießen“.  Ein solches Üben – die Schießleistung des Täters war nicht brillant, aber doch recht gut – konnte man Darsow nicht nachweisen.

Unstreitig fühlte sich Herr Toll bedroht. Er bot einem „Rocker“ 10.000 Euro für Schutzdienstleistungen an. Dieser Punkt wurde nie ausermittelt. Bis heute wissen wir nicht, vor wem sich Herr Toll fürchtete. Andreas Darsow eher nicht. Den hätte er dem „Rocker“ nämlich problemlos benennen können, worauf er das Problem schnell, hart und herzlich „gelöst“ hätte. Das hätte auch nicht 10.000.- Euro gekostet, Darsow mal schnell ein bißchen „aufzumischen“.

Natürlich sind fehlende DNA und Nicht-Anschlagen des Hundes noch keine finalen Unschuldsbeweise. Aber es ist schon ratlos machend, dass diese doch schon erheblichen Indizien zugunsten Andreas Darsows einfach so unter den Tisch gekehrt wurden.

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Beitrag von Thorhardt Di Apr 01, 2014 11:14 am

Guten Tag in die Runde!

Die geschädigte Tochter sprach nach der Tat im Krankenhaus von Tätern, dies spielte aber auch keine Rolle, da sie ja behindert sei und nicht vernehmungsfähig. Ihr wurde ein Foto von Andreas Darsow gezeigt, sie hat auf das Foto gar nicht reagiert.

Das Urteil spricht davon, daß die Tochter im Schlaf überfallen wurde. Wie soll sie da also jemanden gesehen haben? HAT sie aber wirklich von Männern gesprochen, ist das Urteil in diesem Punkt zweifelhaft. Wie kommt sie demnach zu so einer Aussage?

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Beitrag von pfiffi Di Apr 01, 2014 11:19 am

Erst einmal willkommen.

Wie eine Aussage von Autist/inn/en zu bewerten ist, dafür bin ich nicht kompetent.

Im fall harry Wörz soll (soll!) die angegriffene Polizistin ja bei einem Foto vehement reagiert haben, und das war wohl nicht Harry Wörz.

Also, ich kann Dir diese Frage nicht beantworten.

PS: Der Thread drüben bei allmy ist wohl wieder offen...bis zur nächsten Schließung. Wer sich mit mir unterhalten möchte, muss das schon hier tun. Mir ist diese Mod-Willkür drüben ein Dorn im Auge. Hier wird definitiv nicht geschlossen, das kann ich versprechen.

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Beitrag von Thorhardt Di Apr 01, 2014 11:34 am

Das Gericht konnte nicht feststellen, wo und wie Andreas Darsow sich die Waffe besorgt hat.
Das ist mir im Urteil auch "aufgestoßen". Das Gericht geht da recht locker über diese Frage weg.
Ich habe schon im Forum von "domo-baha" die Frage gestellt, wieso ein Laie überhaupt auf so eine verwegene Idee mit so einem Schalldämpfer kommen sollte. Angeblich, so das Urteil, hat Andreas Darsow ja Schießübungen mit diesem Patent gemacht, die zu seiner Zufriedenheit verliefen.
Also ist ein im Grunde ungeübter Schütze mit einer Flasche vor der Mündung in das Schlafzimmer von Petra Toll und hat mit nur zwei (!) Schüssen diese getötet? Noch dazu recht gezielt? Wow... Ich stelle mir das Zielen aus einiger Entfernung recht schwierig vor, wenn so eine große Flasche vor der Waffe sitzt.

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Beitrag von pfiffi Di Apr 01, 2014 11:42 am

@Thorhardt

Natürlich. ich persönlich empfinde das Urteil, je tiefer ich in es eindringe, nur noch als skandalös. Guilt by association in Reinkultur. Am absurdesten ist der waffennarrige Sysadmin, dem das Urteil einen Persilschein liefert, indem es seitenlang technische Details paraphrasiert. Sie sind unerheblich. Der Rechner Darsows war de facto ein öffentlicher Rechner, j e d e/ r konnte da rein und fröhlich surfen. Und wieder einmal sehen wir: Dass IT-Sicherheitspolitik ihren guten Sinn und Zweck hat...

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Beitrag von pfiffi Di Apr 01, 2014 12:26 pm

Ich bin per PN gefragt worden, ob ich glaube, dass es diesen Bauschaum am Tatort überhaupt gegeben hat.

Antwort, öffentlich: Doch, glaube ich schon. ich glaube auch, dass ein semiprofessioneller Killer sich so ein Ding gebaut hat. (Dazu war eine Werkbank nötig, Andreas Darsow hatte keine.) Im fraglichen Prä-Tatzeitraum, so n paar Monate vor der Tat also, gab es, wie das Urteil absurderweise selber sagt, hunderte von Aufrufen der Site silencer.ch aus dem 50 Kilometer-Umfeld rund um Babenhausen. Scheint eine von Waffenfreaks gerne goutierte Site gewesen zu sein... 47 dieser Aufrufe konnten nicht aufgeklärt werden! 47! In Worten: siebenundvierzig! Es ist n i c h t  lebensfremd, anzunehmen, dass der Waffennarr die Site in aller Unschuld aufgerufen hat, so, wie Hunderte andere auch (natürlich hat er mit der Tat selber nichts zu tun), und dann erst, als auf einmal die Ermittlungen liefen, war Holland in Not und es musste ganz schnell abgedeckt werden. "Du, lass Dich da in nichts reinziehen. Zur Not lügste einfach" - nicht besonders edel, aber menschlich, diese Haltung. Kommt nach aller kriminalistischer Erfahrung immer wieder vor. Leider. (Ich sage nicht, es war so, aber ich sage klar: Es hätte so gewesen sein können! Und zwar ohne abenteuerliche Zusatzannahmen!)

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Beitrag von pfiffi Di Apr 01, 2014 12:36 pm

Mit anderen Worten: Der Teufel hat nicht nur den Schnaps, er hat auch das Fehlurteil gemacht. Eine der verteufelsten Grundannahmen des Urteils besteht darin, anzunehmen, das Ansurfen von silencer.ch m ü s s e etwas mit der Tat zu tun haben. Obwohl das Urteil selber ja auch feststellt: Hunderte anderer haben die Site ebenfalls angesurft...ohne dass es zu weiteren Morden dieser "Bauart" kam. Warum soll diese Ansurferei - der Sysadmin war Waffennarr, irgendwo las ich, der GF solls ebenfalls gewesen sein (kann ich nicht verifizieren) - nicht eine bloße Zufallsübereinstimmung gewesen sein?

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Beitrag von Thorhardt Di Apr 01, 2014 9:49 pm

pfiffi schrieb:Eine der verteufelsten Grundannahmen des Urteils besteht darin, anzunehmen, das Ansurfen von silencer.ch m ü s s e etwas mit der Tat zu tun haben. Obwohl das Urteil selber ja auch feststellt: Hunderte anderer haben die Site ebenfalls angesurft...ohne dass es zu weiteren Morden dieser "Bauart" kam. Warum soll diese Ansurferei - der Sysadmin war Waffennarr, irgendwo las ich, der GF solls ebenfalls gewesen sein (kann ich nicht verifizieren) - nicht eine bloße Zufallsübereinstimmung gewesen sein?

Ein guter Gedanke. Allerdings stellt das Gericht halt den Kausalzusammenhang her, da in der Nachbarwohnung der Darsows offenbar mit eben diesem Typ geschossen wurde.

Dennoch interessant: Wieso wird diese Seite überhaupt derart oft frequentiert?

Und wo wir beim Schalldämpfer sind. Das Gericht behauptet in der Begründung, Herr Darsow habe mehrfach Schußübungen durchgeführt, um sich von der Funktionalität des Schalldämpfers zu überzeugen. Dann geht er los und gleich die ersten beiden Schüsse werden von Nachbarn gehört, weil sie vor der Tür erfolgten. Ergo kann man doch annehmen, daß sie auch im Haus zu hören gewesen sind. Wieso werden Nachbarn durch die Schüsse geweckt, während die Opfer als offensichtlich nachtaktive Menschen weiterhin friedlich in ihren Betten schlafen? Wie paßt das zusammen?

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Beitrag von pfiffi Di Apr 01, 2014 10:23 pm

Thorhardt schrieb:Allerdings stellt das Gericht halt den Kausalzusammenhang her, da in der Nachbarwohnung der Darsows offenbar mit eben diesem Typ geschossen wurde.
Es wäre nicht der erste Zufallsteufel, der einen Unschuldigen erledigt.

Die Site ist wohl unter Waffennarren so etwas wie ein geheimtipp gewese.

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Beitrag von Thorhardt Di Apr 01, 2014 11:31 pm

pfiffi schrieb:Die Site ist wohl unter Waffennarren so etwas wie ein geheimtipp gewese.

Scheint wirklich so zu sein. Auch diese Beiden haben (wenn auch unter weit mehr Aufwand) ein solches Ding zusammengebastelt:
stern.de/panorama/eislingen-prozess-schalldaempfer-aus-cola-flaschen-1537204.html


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Beitrag von pfiffi Di Apr 01, 2014 11:35 pm

@Thorhardt wow, Danke. da scheint es ja eine ganze Menge Tipps für Schalldämpfer im Eigenbau gegeben zu haben. Ich verstehe von Waffen goa nix, wenn man vor einigen Wochen gesagt hätte, man könnte sich Schalldämpfer aus PET-Flaschen selber basteln, hätte ich gesagt "Klar doch, und n Auto aus Knetmasse gleich hinterher".

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Beitrag von pfiffi Mi Apr 02, 2014 1:02 am

Ich werde per PN (Leute, ihr dürft hier auch gerne öffentlich schreiben - tut nicht weh!) auf einen weiteren wichtigen sachverhalt aufmerksam gemacht:

Keine Bauschauspuren auf Andreas Darsows Bundeswehrhose.

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Beitrag von pfiffi Mi Apr 02, 2014 4:41 am

http://miami.uni-muenster.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-5804/diss_wacker.pdf

Bauanleitungen für Primitivschalldämpfer scheint es im Web in Hülle und Fülle gegeben zu haben und zu geben. Auch mit Bauschaum. Warum muss es silencer.ch gewesen sein?

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Beitrag von pfiffi Mi Apr 02, 2014 4:56 am

endlich mal nähere Infos zu dem "Rocker"

http://www.rockerportal.de/rp/content.php?339-Hatte-Mordopfer-%C3%84rger-mit-Rockern#comments

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Beitrag von pfiffi Mi Apr 02, 2014 6:44 am

Ein weiteres Detail: Es soll ja 15 Minuten auf der Site verharrt worden sein, bevor sie ausgedruckt wurde. Wer verharrt eher 15 Minuten auf einer "belastenden" Site: jemand, der einen Mord plant, oder jemand, der Waffen liebt? Übrigens: Wenn ich einen Mord plane, gehe ich in ein Internetcafe, und surfe doch nicht auf dem rechner meines Arbeitgebers...

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Beitrag von Minu16 Mi Apr 02, 2014 7:08 am

OK,dann frag ich hier.Wie kam A.an die Waffe?


Der Verteidiger zog ein weiteres Ass aus dem Ärmel



Was er so beiläufig formulierte, stellte sich als stärkste Waffe der Verteidigung heraus, und brachte ihn in eine mehr als unangenehme Lage. Ein externer, von den Verteidigern beauftragter IT-Spezialisten stellte fest, dass an dem Laptop kurze Zeit vorher eine immense Menge an Daten gelöscht worden war – ein neun Stunden dauernder Vorgang. Der Zeuge sagte, es handele sich dabei um „private Daten“. Als die Verteidiger es konkreter wissen wollten, wollte er sich nicht mehr genau erinnern und sprach von „Bildern und Filmen“. Ein weiteres Ass aus dem Ärmel zog Verteidiger Veikko Bartel: „Auf Ihrem Laptop fanden wir 41.024 Treffer beim Suchbegriff ‚Waffe’, rund 13.000 Internetzugriffe beim Wort ‚Waffenhändler’ und beim Begriff ‚Walther’ – wie erklären Sie sich das?“ Der Zeuge hatte dafür keine Erklärung, außer dass er Bogenschießen als Hobby betreibe und sich womöglich deshalb auf Waffenseiten im Internet bewegt habe. Letztlich trumpften die Verteidiger noch auf, indem sie von ihm wissen wollten, wie es möglich sei, dass auf dem Server 29.918 Zugriffe von ihm auf andere Arbeitsplätze sowie Ausdrucke aus diesen Zugriffen protokolliert waren. Der Zeuge erklärte, es handele sich um Fehlermeldungen, die von den Arbeitsplatz-Rechnern kamen und die er sofort gelöscht habe.
http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/klobuerste-beweismittel-1173357.html

Kann er als Mitwisser doch mit drin hängen,hat er ihm die Waffe sogar besorgt? Kann man fast von ausgehen,darum war er so unsicher und hat alles gelöscht.Spekulation!!!

Minu16

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Beitrag von pfiffi Mi Apr 02, 2014 7:12 am

Kann sein. Es ist aber - im Gegensatz zu dem, was viele glauben möchten ("Boah, so n Zufalls kanns doch gaaa nich geben" - doch!) - mitnichten ausgeschlossen, dass die silencer.ch Ansurferei völlig tatirrelevant war. Es gibt/gab übrigens noch weitere Sites, wo sich der Täter solche Anregungen hat holen können.

Ich fand user74 s Überlegungen interessant, hätte ja beinahe doch wieder bei allmy geschrieben bzw habs einmal ja sogar getan, aber nachdem dort ein Mod mal wieder macht demonstrieren musste, ist mir das zu dumm.

Der Pistorius-Thread ist bei KlaraFall gelandet - ich schlage vor, mit Babenhausen hierher umzuziehen. Die nächste Threadsperre kommt ja bestimmt.

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Beitrag von pfiffi Mi Apr 02, 2014 7:14 am

ich ziehe user74s Posting mal hierher, weil es eine gute Orientierung bietet, auch wenn ich mit ihm nicht übereinstime.
user74 auf allmy schrieb:auch ich möchte hier mal meinen Senf dazu geben, da man - wenn man mitliest - aufgrund einiger Aussagen hier irgendwann nur noch die Hände vor dem Kopf zusammenschlägt:

Es muss erst zuerst einmal klargestellt werden, wie dieses Urteil rechtlich überprüft wurde: Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft das Urteil nicht - wie es aber im Fernsehbericht unzutreffend heisst - nach "Formfehlern", sondern tatsächlich nach Rechtsfehlern. Das bedeutet, dass hier insbesondere überprüft wurde, ob das Urteil in sich schlüssig, widerspruchsfrei und ohne Fehler bei der Beweiswürdigung zustande gekommen ist. Insbesondere wird das Urteil auch auf den Grundsatz in dubio pro reo bzw. dessen fehlerhafte Anwendung überprüft. Das Ergebnis: Der BGH sagte - bezeichnenderweise in einem klaren Satz - , dass das Urteil keine Rechtsfehler aufweist, also insbesondere auch nicht gegen den genannten Grundsatz verstößt.

Nun kann man natürlich einfach so (wie hier über die erstinstanzlichen Richter) pauschal sagen, dass da auch Stümper am Werk waren bzw. einfach irgendein Täter gesucht und gefunden wurde. So einfach ist es aber nicht: Es entscheidet immer ein Senat, der aus mehreren Bundesrichtern besteht nach eingängiger Beratung: Und jeder weiss, dass der BGH immer einen Grund findet, wenn er das Urteil für falsch hält, insbesondere in einem solchen Fall. Also kann man mit Fug und Recht behaupten, dass nicht nur die Richter des Gerichts, sondern auch des BGH und damit die höchsten Strafrechtsrichter den Angeklagten als schuldig ansehen.

Zum Motiv: Der Angeklagte hat laut Urteilsbegründung selbst vor der Polizei "zugegeben", dass der Lärm über die ganzen Jahre andauerte. Dies haben auch diverse Nachbarn bestätigt - und zwar Lärm bis kurz vor die Tat. Es wurde laut dem Urteil sogar von einer weiteren Steigerung des Lärms gegenüber früher gesprochen. Selbst bei seinen Kollegen, die von ihm sonst nicht viel wussten, da er wohl sehr zurückhaltend war, wusste jeder, dass es jahrelang erhebliche Lärmbelästigungen gab. Und dass bis Wochen vor der Tat, so haben das jedenfalls verschiedene Kollegen laut Urteil ausgesagt. Dass Zeugen ihre damals gemachten Aussagen später relativieren, weil sie so besser damit leben können und nicht für die Verurteilung mitverantwortlich sein sollen, ist wohl völlig lebensnah und für mich ein Stück weit sogar nachvollziehbar. Und das Frau Darsow das anders darstellt, als es selbst ihr Mann laut Urteil bei der Polizei angab, kann ich menschlich auch verstehen, weil sie nämlich die Tat ihres Mannes nicht wahrhaben will.

Zur Bauanleitung: Es wurde im Urteil nachgewiesen, dass der Angeklagte wenige Minuten vor dem Aufruf mit seiner Nummer von zu Hause telefonierte und ca. 10-15 Minute, nach dem der Aufruf des Dokuments durchgeführt wurde, ausgedruckt hat. Das bedeutet, dass wenn man den nach den Verschwörungstheoretikern geht, der Admin oder jemand anders also sich heimlich an den Rechner setzt und dann in einem Zeitraum von mindestens 10 bis 15 Minuten nach Aufruf des Dokuments in Ruhe die Anleitung liest und dann nach der Lektüre in aller Seelen Ruhe ausdruckt - immer in der Gefahr, dass AD reinkommt und ihn dabei "erwischt". Sorry, dass ist absurd!
Der Bauschaum ist zudem nach dem Urteil fast identisch mit dem, den es bei der Firma von AD gab. Der Gutachter erklärte nach der Urteilsbegründung, dass diese gewisse Veränderung der chemischen Zusammensetzung durch die chemische Reaktion bei der Schussabgabe klar plausibel sei.

Zum Schmauch: Es ist nach dem Urteil bzw. den Angaben von verschiedenen Sachverständigen im Verfahren eindeutig die gleiche chemische Zusammensetzung von Tatort und den drei Sachen gegeben, die bei AD an drei völlig verschiedenen Stellen im Haus gefunden wurden. Soweit die Partikelanzahl nicht dafür ausreicht, um nachzuweisen, dass die Sachen bei der Schussabgabe unmittelbar angezogen worden waren, konnte dies nach den Gutachtern durch nicht vollständiges Abwaschen oder durch eine Abstreifung geschehen, z. B. wenn man die bei der Tat benutzten Sachen entsorgt und die gefundene Sachen dabei trägt. Soweit hier die Verschwörungstheoretiker behaupten, dass die Polizei das selbst - unbewusst - abgestriffen haben könnte, da sie sowohl am Tatort und im Hause von AD waren, gaben die Polizeibeamten laut Urteil an, dass sie den Tatort zu einem ganz anderen Zeitpunkt waren, als es die Durchsuchung bei AD gab und am Tatort in Ganzkörperschutzkleidung (oder wie man das auch nennt) die Spuren gesichert haben. Im Hause Darsow wurden alle Gegenstände bei der viel späteren Durchsuchung sofort und getrennt voneinander eingetütet. Hiernach ist nach menschlichem Ermessen eine zufällige Übertragung Monate später ausgeschlossen!

Die weiteren belastenden Indizien, die im Urteil zu finden sind, würden den Rahmen nur sprengen..

Natürlich kann man einfach alles als Zufall und eine Verkettung von unglücklichen Umständen abtun - aber das Wesen eines Indizienprozesses ist gerade, dass das Gesamtbild für eine Täterschaft spricht, ohne dass vernünftige Zweifel (und keine rein theoretischen) bleiben - und die habe ich definitiv nicht!

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Beitrag von Minu16 Mi Apr 02, 2014 7:25 am

Ja,der Beitrag war sehr gut!

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Beitrag von Thorhardt Mi Apr 02, 2014 7:39 am

Ich frage mich so langsam schon, gab es nun Lärm oder nicht? Ich habe es im Urteil scheinbar überlesen, aber das vehemente Abstreiten von Freunden und Frau Darsow selbst ist unserer Argumentation nicht wirklich dienlich.

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Beitrag von pfiffi Mi Apr 02, 2014 7:42 am

Thorhardt schrieb:Ich frage mich so langsam schon, gab es nun Lärm oder nicht? Ich habe es im Urteil scheinbar überlesen, aber das vehemente Abstreiten von Freunden und Frau Darsow selbst ist unserer Argumentation nicht wirklich dienlich.
Natürlich gab es den, und der nachbar war sicherlich nicht leicht zu ertragen - aber welches Ausmaß nahm das an? das ist das Entscheidende.

Zu dem allmy-Beitrag von user74 oben: Gerade dass Darsow den durchaus vorhandenen Ärger mit dem Nachbarn zunächst "zugegeben" hat spricht eher für seine Unschuld als für seine Schuld. Motto: Klar war das manchmal ärgerlich. Aber deswegen bringe ich doch niemanden um. Ich hatte auch mal Ärger mit einem nachbarn. Hoffentlich wird der nicht ermordet...

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Beitrag von Thorhardt Mi Apr 02, 2014 7:46 am

@pfiffi:
De mortuis nil nisi bene
Dennoch: Alle Nachbarn lassen an Familie Toll nichts Gutes. Vor allem er scheint die ganze Nachbarschaft terrorisiert zu haben. Somit wäre das ein Motiv für alle gewesen. Aber es geht im Urteil bzw. dem Motiv um zwei entscheidende Dinge: Den Lärm aus der Nachbarwohnung (!) und den Schalldämpfer. Ich lese aber immer, es gab keinen Lärm. Das ist eben nicht gerade hilfreich.

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Beitrag von pfiffi Mi Apr 02, 2014 7:48 am

@Thorhardt sehe ich auch so. Man sollte ruhig zugeben "Klar gabs ab und an Ärger". zeuge Z*** sagte denn ja auch ganz direkt: Es habe "gelegentlich" schon Lärm gegeben. Im Urteil heißt es: "regelmäßig". Diese unterschiedlichen Bewertungen erhellen sich mir nicht.

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Beitrag von Minu16 Mi Apr 02, 2014 7:57 am

Ich komme mit diesem Forum nicht zurecht,meine Beiträge werden nicht angezeigt!

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Beitrag von pfiffi Mi Apr 02, 2014 7:59 am

Also ich sehe sie. Surfst Du vom PC aus?

pfiffi

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