Wahre Kriminalfälle
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Der Fall Oury Jalloh

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Beitrag von Lilie Mi Nov 13, 2013 11:27 am

Im Fall Oury Jalloh wurde ein neues Gutachten erstellt. Sollten die Vorwürfe der Initiative: "In Gedenken an Oury Jalloh“ zutreffen, wäre dies eines der eines der schlimmsten Fälle von Polizeigewalt und Rechtsbeugung in der Geschichte der BRD.

http://www.fr-online.de/politik/feuertod-des-asylbewerbers-oury-jalloh-gutachten-stuetzt-mord-these,1472596,25013662.html

Hier noch der Wikipedia-Eintrag zum Fall:

http://de.wikipedia.org/wiki/Oury_Jalloh


Zuletzt von Lilie am Mi Nov 13, 2013 2:16 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet

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Beitrag von pfiffi Mi Nov 13, 2013 12:27 pm

Danke!

Sehr sehr wichtig! Du hast es kir sozusagen aus dem Mund genommen; ich habe es heute im verlauf des tages gelesen, und fiel vom Glauben ab. Wollen wir einen eigenen Thread erstellen?

pfiffi

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Beitrag von Lilie Mi Nov 13, 2013 1:42 pm

Die Vorwürfe gegen die Polizei, sind derart ungeheuerlich, dass ich kaum daran glauben kann. Doch mittlerweile gibt es zwei voneinander unabhängige Gutachten die aussagen, dass die Selbsttötungsthese den Zustand der Leiche niche nicht erklären kann.

http://www.taz.de/!85273/

Hier gibt es noch ein Video das die Versuche der Gutachter und die Tatortbegehung dokumentiert:

http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/2013/11/12/video-brandgutachen-fire-investigation/

Vorsicht, das Video enthält sehr drastische Szenen.

Hier ein Artikel aus der Taz der das neue Gutachten erläutert: http://www.taz.de/!127318/

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Beitrag von pfiffi Mi Nov 13, 2013 9:57 pm

habe das Ansehen des Videos abgebrochen, ich kann das nicht. Leider? Zum Glück?

Puuuh, da muss ich erst einmal schlucken...

pfiffi

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Beitrag von Lilie Do Nov 14, 2013 12:09 am

Auch der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann war zur Vorstellung des Gutachtens in das Berliner Haus der Demokratie gekommen. Er sprach von „sehr ernsten, überraschenden und zum Teil erschreckenden Informationen“. Jetzt müsse man sehr genau prüfen, wie man weiter vorgehe, weil einige Punkte früheren Gutachten in Deutschland widersprechen würden. Bittmann sagte: "Das kann nicht einfach weggewischt werden." Voraussichtlich müsse ein neues Gutachten durch die Ermittlungsbehörden erstellt werden.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Schon der vom Gericht bestellte Gutachter sagte, dass die Selbstmordthese nicht erklären kann warum Jallohs Leiche derart stark verkohlt war. Sprich, es war schon damals offensichtlich, dass die Version der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht stimmen kann. Ich frage mich, inwiefern sich die beiden Gutachten widersprechen.

Wahrscheinlich bin ich da ein bischen naiv aber ist es möglich, dass manche Gerichtsgutachten nicht den Anforderungen an eine wisssenschaftlich Hypothesenprüfung genügen ? Wenn ich in meinem Methodenkurs aufgepasst habe, lassen sich Kausalhypothesen nur aufrechterhalten wenn man eine Versuchs- und Kontrollgruppe miteinander vergleicht um die Einflüsse von Drittvariabeln auszuschließen. Dies war in dem Verfahren Oury Jalloh,offensichtlich nicht der Fall.

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Beitrag von pfiffi Do Nov 14, 2013 1:01 am

Man nennt es wohl auspartialisieren, multivariate Verfahren... Ich bin ratlos, will auch nicht bestreiten, dass ich den Fall zum Teil nicht mehr verfolgt habe, vielleicht, weil ich müde bin.

pfiffi

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Beitrag von Aberdeen Di Dez 10, 2013 4:13 am

Na ja, wenn man eine Hypothese/Theorie überprüfen will, muss man alle anderen denkbaren Alternativhypothesen ausschließen. Die Hypothese gilt als solange gültig, bis auch nur ein Fall gefunden wird, der mit dieser nicht mehr in Einklang zu bringen ist. Ein Weg dies zu tun, ist über das Experiment. Dieser verbietet sich hier aber aus sehr naheliegenden Gründen.

Selbstverständlich müssen die Gutachten den methodischen Standards des jeweiligen Fachbereichs genügen, allerdings ist der Richter in seiner Beweiswürdigung absolut frei. Er darf also auch minderwertige oder fragwürdige Gutachten zulassen. Sofern dies von der folgenden Instanz nicht beanstandet wird, ist es dann eben so.

Es ginge hier also darum, über Fakten nachzuweisen, dass eine Selbsttötung ausgeschlossen ist.


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