Wahre Kriminalfälle
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Der Fall als solcher

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Beitrag von Admin Mi Sep 11, 2013 8:40 pm

Auch hier scheint es Unklarheiten zu geben:

http://www.doppelmord-babenhausen.de/

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https://truecrime.forumieren.com

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Beitrag von smint21 Mi Sep 11, 2013 10:49 pm

Hallo zusammen,

ich bin eine gute Freundin der Familie und freue mich dass ihr eine Diskussion gestartet habt. Auf der Homepage (URL steht oben) haben wir alle wichtigen Informationen zu dem Fall zusammen getragen.

Solltet ihr weitere Fragen haben stehen wir immer gerne zur Verfügung.

Macht bitte auf den Fall aufmerksam, damit Andreas endlich wieder zu seiner Familie kommt.

Danke.

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Beitrag von pfiffi Do Sep 12, 2013 9:02 am

Ganz öffentlich gefragt: Könntet Ihr - wie es die BI im Fall Benedikt Toth gemacht hat - nicht auch das urteil einscannen und öffentlich stellen? Das wäre sehr hilfreich.

pfiffi

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Beitrag von pfiffi Do Sep 12, 2013 6:40 pm

Hallo smint21

Ich habe mich jetzt leicht eingelesen.

Mein erster Eindruck: Verschweigt Ihr etwas? Werden die Indizien des Gerichts unvollständig wieder gegeben?

Denn ich kann das alles nicht glauben.

Mit diesen "Beweisen"/"Indizien" wird jemand zu lebenslang verurteilt? Das kann doch nur Slapstick sein.

Man verzeihe mir meine Ironie; ich weiß natürlich, dass das für die Familie Darsow, insbesondere für Andreas Darsow, alles andere ist als eine Slapstick-Einlage. Aber als ich den "Schalldämpfer" (im Eigenbau) sah, der da, auf die Pistole gepappt, bei Tests ständig rausfiel, habe ich spontan schallend gelacht... Und bitte was soll Andreas Darsows Motiv gewesen sein? Dauerhafte Lärmbelästigungen? Gab es ellenlange zivilrechtliche Streitigkeiten, gab es jahrelangen Nachbarschaftsstreit, zerstochene Reifen, gegenseitige Beschimpfungen o.ä.? Kann das Gericht diesen jahrelangen Streit, der ja vorangegangen sein muss, bevor ein solcher Streit in einem Blutbad kulminiert sein soll, irgendwie belegen?

Wenn Eure Indizienzusammenstellung vollständig ist, dann ist das keine "dünne Beweislage". Sondern gar keine.

Ich würde wirklich um das Urteil bitten. Das muss logisch durchanalysiert werden - da muss es Angriffspunkte geben, die zu neuen Beweisen pro Wiederaufnahme führen. Dem ersten Augenschein nach: Schallgutachten (genaue Tests mit einem Tonband im Schlafzimmer der Tochter, das deren "Grunzen/Quieken" exakt simuliert), Schmauchgutachten. Und, m.E. vielleuicht am wichtigsten (aber dafür müsste ich das Urteil kennen): Beweis, dass es diesen jahrelangen Nachbarschaftskrieg gar nicht gegeben hat. Allein das wäre nach meinem Dafürhalten ein neuer Tatbestand, der eine Wiederaufnahme begründen sollte (vorausgesetzt, das Urteil, ich kenne es ja nicht, unterstellt einen jahrelangen Nachbarschaftsstreit). Wurden die Nachbarn, von denen einer ja aussagte im rtl-Film, es habe gar keinen Streit gegeben, im Prozess denn gehört? (Hoffentlich nicht...)

Ceterum censeo: ich bin für das Wortprotokoll in Strafprozessen, für eine zweite Tatsacheninstanz, dafür, dass auch evidente logische Widersprüchlichkeiten eines Urteils eine Wiederaufnahme begründen können, und dafür, dass kein unschuldig Verurteilter, der dann in der Wiederaufnahme freigesprochen wird, etwa auf seinen Kosten für Gutachten o.ä. sitzen bleibt. Was Andreas Darsow derzeit natürlich alles nicht hilft...

Euch alles Gute

PS: ich sehe gerade, RA Strate ist dran. Okay, das sollte doch Mut machen...

pfiffi

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Beitrag von smint21 Fr Sep 13, 2013 1:56 am

Hallo pfiffi,

wir verbergen nichts und dies sind die einzigen Indizien.

Das Urteil wird nicht ohne Randbemerkungen veröffentlicht. Wir arbeiten gerade daran und wollen es dann noch mit Herrn Strate absprechen. Es wird aber noch etwas dauern da das Urteil fast 300 Seiten hat und Herr Strate noch mit dem Fall von Herrn Mollath beschäftigt ist.


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Beitrag von smint21 Sa Sep 14, 2013 8:22 am

Sprachlosigkeit...........Heute kam der Bescheid auf die Petition der Familie Darsow.

Das Schreiben kam aus dem Ressort von Jörg-Uwe Hahn: Es ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich, dass Andreas Darsow Besuch von seinen drei Kindern gleichzeitig bekommt. Ferner sollen wir doch versuchen eine Wiederaufnahme zu erwirken. Um diese Antwort zu verfassen wurden fast 7 Monate benötigt. So wird eine Petition mit über 1.000 Unterschriften abgebügelt. Auch der Verein Monte Christo e.V. versucht schon seit langem einen Termin bei Hahn zu bekommen. Keine Reaktion. Da sollte man sich doch genau überlegen wen man am kommenden Sonntag wählen soll.

Wenn Sie das auch so sehen, dann teilen Sie bitte diesen Status. Danke

Ihr Monte Christo e.V. Babenhausen Team

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Beitrag von Aberdeen So Sep 15, 2013 12:49 am

Das angenommene Motiv ist, soweit Informationen vorliegen, aber noch nicht einmal im Ansatz überzeugend. Der Mann hatte zum Tatzeitpunkt 2.5 Kinder. Dies bedeutet, dass er "Kummer", was Stressbelastung durch Lärm und dergleichen angeht, gewohnt war. Jahrelang eingebunden in eine Familie sein, lässt überdies darauf schließen, dass er gelernt hat, eigene Bedürfnisse zurückzustellen. Es sei denn er ist generell ein impulsiver Typ - was aber wohl zu massiven Schwierigkeiten in der eigenen Familie geführt hätte, die nicht unbemerkt geblieben wären.

Die Tatausführung ist sehr interessant. Es muss sich um einen eher intelligenten und sehr planvoll vorgehenden Täter gehandelt haben, wahrscheinlich etwas älter. Niemand, der vorwiegend handwerklich oder körperlich arbeitet. Es ist wahrscheinlich, dass der Täter den Tatort und die Getöteten gut kannte. Die Verwendung einer Schußwaffe lässt darauf schließen, dass der Täter sich hiermit gut auskannte. Dafür spricht insbesondere auch, dass die Frau mit zwei Schüssen getötet worden ist. Der Täter konnte die Wirkweise der verwendeten Waffe demzufolge sehr gut einschätzen und wusste offenbar, dass ein Schuß zu wenig sein könnte. Dass die Tochter "nur" verletzt wurde, kann bedeuteten, dass

a) diese für den Täter gar nicht so die entscheidende Rolle spielte, weshalb das Ergebnis nicht so wichtig für ihn war,
b) beim Täter Hemmungen auftraten, z. B. Mitleid und/oder Erschöpfung durch Stress o. dgl.
c) oder eine Kombination aus a) und b).

Ansonsten wirkt es zunächst wie ein Sammelsorium von "Halb-Indizien" mit Verlegenheitsmotiv. Aber man müsste das Urteil kennen bzw. mehr Informationen haben.




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Beitrag von pfiffi So Sep 15, 2013 4:01 am

@ smint21

Die Verurteilung stützt sich ja, wenn ich es recht verstanden habe, u.a. darauf, dass Andreas Darsow silencer.ch angesurft haben und von dort her den Bauplan für einen Schalldämpfer im Eigenbau bezogen haben soll.

Was sagt das Urteil denn zur Tatwaffe? Woher soll Andreas Darsow die denn haben? Auch, wenn Sie das urteil so noch nicht öffentlich haben wollen - ich habe für prozesstaktische Erwägungen der Verteidigung volles Verständnis -, wenn Sie uns da einen Wink geben könnten, wäre das prima. Darsow führte ein, ich nenne das jetzt mal so, "normales" Familineleben. Kontakte zu kriminellen Kreisen ("Besorg mir mal ne Wumme") lagen wohl nicht vor. Wie kommt ein Normalbürger an eine Wumme?

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Beitrag von smint21 So Sep 15, 2013 7:32 pm

@ pfiffi

Auszug aus dem Urteil zum Thema Waffe:

..."Nach Kenntnisnahme von dieser Bauanleitung reifte langsam aber sicher der Entschluss,
dieses Vorhaben nicht nur zu planen, sondern dieses auch in die Tat umzusetzen. Dabei wollte
der Angeklagte die Tat mit einer Waffe der Marke Walther P 38, Kaliber 9 mm begehen,
zumal auf deren Lauf der von ihm im Internet recherchierte selbstgebaute Schalldämpfer laut
der Bauanleitung gut aufgebracht werden konnte. Eine solche Pistole samt dazugehöriger
Munition stand dem Angeklagten zu diesem Zeitpunkt bereits zur Verfügung oder er
beschaffte sie sich in der Folgezeit zu einem nicht mehr bestimmbaren Zeitpunkt" ...

Das Urteil ist wie ein schlecht geschriebener Roman. Es werden einfach Vermutungen angestellt und wichtig Fakten werden einfach ausgelassen.

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Beitrag von smint21 So Sep 15, 2013 8:00 pm

@ Aberdeen

Man muss das Haus nicht speziell kennen. Die Reihenhäuser entstehen immer nach dem gleichen Muster. EG ist immer Küche, Wohnzimmer und eventuell Gäste-WC, OG 1 Bad, Schlafzimmer 1 und 2, OG 2 entweder Schlafzimmer oder Büro.
Wenn Du in einem gewesen bist kennst Du alle.

Andreas ist ein ganz toller Mensch. Er hilft wo er kann und kann auch super mit Kindern umgehen. Es ist einfach schlimm zusehen wie ein Mensch aus seiner Familie gerissen wird.

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Beitrag von pfiffi So Sep 15, 2013 8:02 pm

Hallo smint21

Zunächst: user können in den ersten 7 Tagen hier keine URL posten; das dient wohl dem Schutz vor Spam, wir können es nicht ändern. Einfach die URL per copy paste OHNE http und OHNE www davor reinsetzen. Geht nicht anders, sorry.

Sodann, auch in Reaktion auf das, was Aberdeen schrieb: Hatte Andreas Darsow eine Ausbildung an Pistolen genoßen? (An Pistolen, nicht am Bundeswehrgewehr G3; das ist etwas völlig anderes!) War er Sportschütze? Wo soll er sonst geübt haben?  Mit zwei Schüßen tödlich treffen ist eine 'gute' Schützenleistung. Mir, der ich noch nie eine Pistole in Händen hatte, wäre so etwas nicht möglich.

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Beitrag von smint21 So Sep 15, 2013 8:12 pm

@ pfiffi

Andreas hat Grundwehrdienst bei der Bundeswehr geleistet und war Reservist. Im Grundwehrdienst wird man sowohl am Gewehr und an der Pistole ausgebildet. Andreas ist in keinem Schützenverein und hat sonst auch nichts mit Waffen zutun.

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Beitrag von Aberdeen So Sep 15, 2013 8:16 pm

Während meiner Bundeswehrzeit umfasste die normale Ausbildung G3, Maschinengewehr und Pistole P1, die ein Nachfolgemodell der Walther P38 (Wehrmachtswaffe) ist. Soweit ich es im Kopf habe, war der Angeklagte Zeitsoldat (Feldwebel?). Je nach dem, konnte er wohl mehr oder weniger gut mit Pistolen umgehen. Wobei ich aus eigener Erfahrung weiß, dass es alles andere als leicht ist, ein Ziel mit der Pistole entscheidend zu treffen. Daher ja wohl auch die sechs(?) Schüsse beim ersten Getöteten. Hier musste der Angreifer wohl auch besonders sicher gehen, da er vom Getöteten hätte wiedererkannt werden können.

Der Täter muss dann zumindest ein Reihenhaus dieser Sorte und die Abläufe der überfallenen Familie gekannt haben ....

Soweit ich informiert bin, verlässt sich selbst in den USA auf "Schmauchspuren"-Beweise kein vernünftiger Mensch mehr, da gezeigt werden konnte, dass diese eben nichts beweisen?


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Beitrag von Aberdeen So Sep 15, 2013 8:19 pm

Okay, die Beiträge haben sich überschnitten. Sollte nicht noch irgendwie ein besonderes Training oder eine besondere Ausbildung an der Pistole stattgefunden haben (wo genau war A. D. während der BW-Zeit eingesetzt und wie lange ist das her?), wage ich zu bezweifeln, dass diese dort erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tatbegehung ausreichen würden.

Ihr wißt ja, der Kampfauftrag der Bundeswehr besteht darin, den Feind solange aufzuhalten, bis Militär kommt Wink 

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Beitrag von smint21 So Sep 15, 2013 8:41 pm

@ Aberdeen

Andreas war kein Zeitsoldat. Er hat nur seinen Grundwehrdienst gemacht.

Es sind keine Schmauchspuren sondern nur Schmauchpartikel an einer Bundeswehrhose. Wir wissen noch nicht mal ob Andreas überhaupt die Hose passt, da er nach seiner Bundeswehrzeit zugenommen hat.

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Beitrag von smint21 So Sep 15, 2013 8:47 pm

@ Aberdeen

Andreas war mit 18 beim Bund. Er war in Weiterstadt. Was da genau ist kann ich jetzt nicht sagen aber ich glaube Herr/Panzer.

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Beitrag von Aberdeen So Sep 15, 2013 8:53 pm

Danke für die Infos. Über das "Bundeswehrhosen"-Indiz musste ich, ehrlich gesagt, schallend lachen, als ich es gelesen habe ... wenn es nicht so traurig wäre ...

aber die Frage bleibt: war A. D. beim Heer? Wenn ja, welche Einheit oder Verwendung? Davon hängt ab, wie häufig man so Schießtraining hat ... Ich persönlich habe während meiner Wehrdienstzeit höchstens drei mal mit scharfer Munition geschossen ... So etwas würde m. E. auf keinen Fall zur Tatbegehung ausreichen.

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Beitrag von smint21 So Sep 15, 2013 9:03 pm

... wenn es nicht so traurig wäre ... Ist genau der richtig Satz.

Schau Dir mal die Berichte von RTL an. Gerade die Sache mit dem Schalldämpfer.

Andreas war ein Panzergrenadier.

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Beitrag von smint21 So Sep 15, 2013 9:05 pm

Entlastende Indizien die gegen eine Täterschaft von Andreas Darsow sprechen

•Es wurden keine DNA Spuren von Andreas Darsow am Tatort gefunden. Die Soko-Beamten hinterließen trotz Schutzanzügen mit Mundschutz DNA-Spuren am Tatort.

•Die Tatwaffe wurde nicht gefunden.
.
•Auf der Bundeswehrhose wurden nur Schmauchpartikel gefunden. Diese konnten nicht der Munition zugeordnet werden, somit ist es möglich, dass diese Schmauchpartikel noch von einer Reserveübung bei der Bundeswehr stammen könnten. Es ist noch nicht mal sicher, dass die Hose Andreas Darsow überhaupt passt, da er in der Zwischenzeit zugenommen hatte.

•1 Tag nach der Tat wurden Metall- und Personen-Spürhunde eingesetzt. Der Hund verließ zielstrebig das Haus der Tolls und verlor auf einem nahegelegenen Schotterfeld die Spur augenscheinlich. Die Hunde sind nicht zum Eingang von Andreas Darsow Haus gelaufen. Siehe Grafik.

•14 Tage nach der Tat wurden einem Spürhund die Geruchsproben der Nachbarn am Tatort zum Suchen gegeben. Der Geruch von Andreas Darsow war nicht im Haus zu finden.
Aussage vom Hundeführer bei Gericht:
Quelle: op-online.de, 30.06.11
"Der Hundeführer wollte das offensichtlich ziellose Verhalten des Spürhundes nicht kommentieren. Erst auf mehrfaches Nachfragen von Richter Wagner, wie das Verhalten des Hundes zu interpretieren sei, antwortete der Polizeibeamte: 'Normalerweise, dass die gesuchte Person nicht da war'."


•4 Monate nach der Tat wurden Mantrailer-Hunde eingesetzt. Als Geruchprobe wurden die Patronenhülsen verwendet.
Am ersten Tag liefen die Hunde des Trails in Richtung Rodgau Autobahn. Die Hunde liefen vom Tatort in die Innenstadt nach Babenhausen, am Arzt vorbei, am Bäcker, weiter zum Fitnessstudio, Feuerwehr und dann weiter Richtung Rodgau.
Am zweiten Tag liefen die Hunde Richtung Darmstadt. Ein Hund lief Richtung Darmstadt an der Firma von Andreas D. vorbei ins Feld. Die anderen Hunde liefen Richtung Firma, leider wurden die Trails jeweils vor der Firma abgebrochen. Wir wissen nicht, wo sie hingelaufen wären.
In der Literatur zu dem Thema Mantrailing geht man von 90 bis 120 Tagen von einer verfolgbaren Spur aus. Bedingungen hierfür müssen dann aber optimal sein (gute Geruchsprobe, Untergründe wo kaum weitere Spuren sind). Die Suche wurde ca. 120 Tage nach der Tat durchgeführt.
Andreas Darsow kam zum Tatzeitpunkt nicht in die Firma (Alarmanlage, Hausmeister der da wohnt) somit kommt ein Weg vom Tatort direkt zur Firma nicht in Frage.
Andreas Darsow wohnt in unmittelbarer Nähe des Tatorts und hinterließ Geruchsspuren jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit, dennoch ging keiner der Hunde an keinem Tag zum Haus von Andreas Darsow.

•Die geschädigte Tochter sprach nach der Tat im Krankenhaus von Tätern, dies spielte aber auch keine Rolle, da sie ja behindert sei und nicht vernehmungsfähig. Ihr wurde ein Foto von Andreas Darsow gezeigt, sie hat auf das Foto gar nicht reagiert.

•Keine Abhörmaßnahmen haben Erfolg gebracht. Über Monate fanden diese Maßnahmen in unserem Auto, im Haus und übers Telefon statt. Keine Hausdurchsuchung bei uns hat irgendwelche Hinweise auf die Täterschaft gegeben.

•Der Computer war 7 Jahre alt. Die Probleme verliefen über einen längeren Zeitraum. Der Rechner hängte sich immer auf und es konnten keine Emails abgerufen werden, er fiel über ein halbes Jahr vermehrt aus. Auf dem Rechner von Andreas Darsow kam die Emails an, welche weitergeleitet wurden. Der Administrator der Firma prüft den Rechner im Büro von Andreas Darsow und stellt fest, der Rechner ist veraltet. Die Entscheidung über den Defekt des Rechners und den Verbleib desselben lag alleine beim Administrator. Der Rechner wurde im Juni 2009 ausgetauscht.

•Andreas Darsow Computer war öffentlich zugänglich. Es war üblich, dass Bauleiter, die keinen eigenen PC hatten, den Computer von Andreas Darsow benutzten. Es konnte nicht nach gewiesen werden, dass Andreas Darsow sich die Homepage der Firma silencer.ch angeschaut hat.

•Die Spiegelung unserer Heimrechner und meines Laptops ergaben auch keine Hinweise auf eine Täterschaft. Wir haben uns lediglich bei Immobilienmaklern nach Immobilien umgeschaut. Unser großer Traum war ein freistehendes Haus mit großem Garten. Aber so was ist wohl verdächtig.

•Der Gutachter für Computer hat die Pfade wieder sichtbar gemacht, welche der Administrator angeschaut hat.
Waffenseiten, Waffenforen, Frankonia, Waffenonline ect, Filme….
Im Urteil stand dann, er hat nur Musikdateien gelöscht. Der Administrator gab seinen Laptop erst 8 Wochen später zur Spiegelung. Er hatte ein sogenanntes Schredder-Programm genutzt.

•Keine Hausdurchsuchung bei meinen Schwiegereltern oder meinen Eltern hat Hinweise auf die Täterschaft gegeben.

•Wir hatten seit 8 Jahren keinen Kontakt mehr zur Opferfamilie, da sie sehr isoliert gelebt haben. Die Meinungsverschiedenheit war 8 Jahre vor der schrecklichen Tat. Die Familie Toll war untereinander sehr verstritten. Herr Toll wurde ausgesperrt und nicht mehr reingelassen. Frau Toll schrie ihren Mann an. Herr Toll trank sehr viel Alkohol und wankte regelmäßig auf der Straße herum. Wir holten die Polizei, weil wir uns Gedanken gemacht hatten, dass die Eheleute Toll sich nicht verletzen. Die Polizei kam und konnte nichts unternehmen. Andreas Darsow sprach Herrn Toll auf die Streitigkeiten an, Herr Toll fühlte sich wohl ertappt, und vergab uns Grundstücksverbot. Seit dieser Zeit gab es noch 5 Briefwechsel, danach brach der Kontakt ab.

•Es gab keine Ruhestörung. Die Reihenhäuser sind sehr gut isoliert, hier kann man die Nachbarn überhaupt nicht hören. Wir leben in einem Reihenauskomplex mit vielen Kindern und haben 3 eigene Kinder, somit haben wir mit Geräuschen keine Probleme.

•Bei der Verhandlung kam raus, dass noch nicht einmal der Todeszeitpunkt bekannt war. Die Aussage vom Gerichtsmediziner war: "Dafür hatten wir keinen Auftrag“.

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Beitrag von Aberdeen So Sep 15, 2013 9:17 pm

Mit 18? Das war ja dann doch eine Weile her ;-)) Reserveübungen wahrscheinlich im üblichen Turnus? Dazu noch soweit ich das jetzt aus dem Stehgreif sagen kann: die Pistolen Modelle P38 (und P1) sind relativ "idiotensichere" Militärmodelle. Eher einfach in der Bedienung und robust. Nicht besonders treffsicher und auch nicht besonders durchschlagkräftig. Pistolenschießen ist, entgegen des Eindrucks der durch Filme entstehen kann, sehr schwer. Auf 25 m ein Ziel relevant zu treffen (übliche Entfernung bei der BW zu meiner Zeit) ist nicht ohne. Es gab da Kameraden bei der BW, die mussten bis auf 10 m an das Ziel gehen, um überhaupt die Scheibe zu treffen. Dazu kommt, dass jede Waffe ein wenig anders ist, so dass man sich auf die jeweilige Waffe speziell "einschießen" muss.

Die Vorstellung, dass ein unauffälliger Familienvater sich zunächst einen Schalldämpfer selbst baut, sich eine Waffe besorgt, damit unbemerkt kräftig übt, dann zu den Nachbarn rüber geht, um wegen einer angeblichen Ruhestörung, ein Blutbad anzurichten und es hierfür - soweit bis jetzt ohne Kenntnis des Urteils bekannt - relevante Spuren zu hinterlassen, ist mehr als befremdlich. Um es deutlich zu sagen: zur Zeit glaube ich dem Gericht kein Wort davon!

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Beitrag von smint21 So Sep 15, 2013 10:13 pm

Andreas war fast nie alleine. Nur wenn er auf dem Weg zu Arbeit war und die ist selbst nur 5 Minuten entfernt. Er ist mit Anja joggen gewesen und den Rest der Zeit hat er mit der Familie verbracht.

Zu dem Schalldämpfer. Andreas ist handwerklich nicht begabt. Für alles was im Haus gemacht werden musste kam entweder ein Handwerker oder der Schwiegervater.

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Beitrag von Aberdeen So Sep 15, 2013 11:35 pm

Selbst wenn er handwerklich begabt gewesen sein sollte - einen Schalldämpfer für eine scharfe Waffe zu basteln, geht m. E. eindeutig über für Heimwerker übliche Anwendungen hinaus. Man stelle sich nur einmal vor, das Teil fliegt einem um die Ohren. So etwas macht man doch eher, wenn man entweder handwerklich ausgebildet und/oder Waffennarr oder ein wenig impulskontrollgemindert ist.

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Beitrag von Aberdeen Di Sep 17, 2013 7:47 am

Wie in einem Zeitungsartikel zu erfahren war, ist die Polizei wohl tatsächlich über den Aufruf der Waffenseite "silencer.ch" auf A. D. als Verdächtigen gekommen. Dabei konnte die Aufrufe von sechs Monaten vor der Tag durch Ausschlußkriterien soweit reduziert werden, bis man letztlich in Babenhausen in der Firma von A. D. landete.
Das Problem ist aber doch wohl, dass der Aufruf nicht A. D. zugeordnet werden konnte. Insbesondere der Umstand, dass der verantwortliche Computeradminstrator seinen Laptop erst nach dem er umfangreiche Löschaktionen durchgeführt hat, zur Untersuchung abgegeben hat, macht dieses Indiz völlig wertlos.

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Beitrag von smint21 Di Sep 17, 2013 6:10 pm

Zumal es nicht 100% sicher ist dass es Andreas Computer gewesen ist, da der angebliche Computer wegen Altersschwäche ausgetauscht worden ist. Andreas Computer haben auch noch andere Leute benutz. Zu der angegebenen Zeit war Andreas meisten auf dem Bauhof unterwegs und besprach Dinge mit den Bauleitern.
Der Admin ist nicht der einzige Waffennarr in der Firma.

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Beitrag von Lilie Fr Sep 20, 2013 4:59 am

Ich kenne den Richter der die Verhandlung geleitet hat flüchtig und habe einige Äusserungen dieses Mannes gehört, die daran zweifeln lassen ob die Verfahrensführung dieses Herren unvoreingenommen und Ergebnisoffen ist. Wer ein bischen bei Google recherchiert wird einige Fälle finden, in denen dieser und andere Richter am LG Darmstadt trotz dürftiger Beweise hohe Strafen verhängt haben.

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