Wahre Kriminalfälle
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Rechtswirklichkeit

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Beitrag von pfiffi Fr Sep 13, 2013 3:14 pm

Sicher, wir können nicht alles auf das Thema Rechtswirklichkeit abheben. Aber verhandeln sollte man das Thema schon. Wenn man richterliche Arbeit in Deutschland kritisiert (und soweit kommts noch, dass man das nicht darf! Erde an Richterbund: Wir leben nicht mehr im Wilhelminismus!), kann es nicht angehen, einfach per Verweis auf die richterliche Unabhängigkeit abgemeiert zu werden.

spiegel.de/spiegel/print/d-78689615.html

Mein Lieblingsbeispiel ist arbeitsrechtlicher Natur: ich rede von den Verdachtskündigungen, die ja zT absurde Formen angenommen haben. Es kann mir keiner der Damen und Herren Arbeitsrichter/innen  aka Akademiker/innen mit Prädikatsexamen erzählen, dass sie/er nicht ganz genau weiß, was gespielt wird, wenn einem langjährigen Mitarbeiter "wg Vertrauensverlust" gekündigt wird, da er entsetzlicher Weise ("ich war ganz erschüttert, wein wein") sein Privathandy beim AG aufgeladen hat ("Stromklau"). Das scheint mir per 226 BGB nicht einmal rechtens. Menschlich ists in jedem Fall eine Schweinerei. Die ganze Debatte hat, und zwar völlig zu Recht, schwer zur Delegitimierung der Justiz beigetragen. Und was der Richterbund damals abschwadroniert hat, geht gar nicht.

Die richterliche Unabhängigkeit ist wichtig, stimmt. Ach, wäre sie nur gegeben. Es kann mir keine und keiner, die/der das System "Justiz" (System im Luhmannschen Sinne) kennt, erzählen, dass Manfred Götzls derzeitige Funktion (er ist bekanntlich Vorsitzender im NSU-Prozess) keinen Einfluß auf das Wiederaufnahmebegehren Benedict Toth hat.

Preisfrage: Wie wahren wir die richterliche Unabhängigkeit und bauen dennoch Sicherheitsschleusen gegen ersichtlichen richterlichen Irrsinn a la Harry Wörz ein? Ich plädiere - die Strafverteidiger/innen tun es seit Jahrzehnten - für ein Wortprotokoll, für eine zweite Tatsacheninstanz, dafür, dass auch ersichtlicher logischer Widersinn (selbst, wenn von der Revisionsinstanz nicht erkannt) für eine Wiederaufnahme langt, und übrigens auch dafür, dass unschuldig Verurteilten, die dann in der Wiederaufnahme freigesprochen wurden, alle, dinglich alle entstandenen Kosten/Schäden ersetzt werden. Man frage Monika de Montgazon, was ich mit dem letzten Punkt meine...

tagesspiegel.de/berlin/justizirrtum-unschuldig-verurteilt-und-zur-kasse-gebeten/6498010.html

pfiffi

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Beitrag von pfiffi Fr Sep 13, 2013 3:47 pm

Und da es hieer um die Rechtswirklichkeit geht, sei auf diesen Link aufmerksam gemacht:
tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/monika-m-brenzliges-gutachten/1597638.html

daraus:

tagesspiegel schrieb:„An der Methodik der Untersuchungen zu zweifeln, habe ich keinen Anlass“, sagte LKA-Chef Peter-Michael Haeberer.

Am Tatort und bei den damaligen Ermittlungen sei fachgerecht gearbeitet worden. Aber die Ergebnisse seien „nicht hinreichend bewertet und dokumentiert worden“.
Finde den Fehler!

Oder ist der Irrsinn offenkundig?

pfiffi

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Beitrag von pfiffi Sa Sep 14, 2013 9:30 pm

rechtswirklichkeit.de/

mit interessantem Material, etwa hier:

rechtswirklichkeit.de/rsoz-debatte/blankenburg.html

Blankenburg schrieb:Warum hat die deutsche und österreichische Justiz (oder auf ihre eigene Art auch die Justiz in den Schweizer Kantonen) wenig Vergleichbares entwickelt? In Bezug auf Rechtsfakultäten findet man die Antwort bei der Kanonisierung des Lehrstoffs durch die Staatsexamina. Offensichtlich können die Funktionäre der Profession ihre Angst vor dem Untergang des „Einheitsjuristen“ nicht überwinden. Gerichte lieben es nicht, Einblick zu geben, und die Ministerien haben Angst, Kontrolle zu verlieren.

pfiffi

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